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DIE REEDERIN GMBH & CO. KG

AGB

I. Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Die Reederin GmbH & Co. KG (im Folgenden „Hotel“) gegenüber Kunden erbringt, die entweder die entgeltliche Nutzung von Hotelzimmern (ein solcher Kunde wird im Folgenden „Gast“ genannt) oder sonstiger Räumlichkeiten (z.B. für Seminare, Tagungen oder Familienfeiern) (ein solcher Kunde wird im Folgenden „Veranstalter“ genannt) in Anspruch nehmen. Ferner gelten diese AGB gegenüber Vermittlern (z.B. Online-Buchungsportalen wie booking.com) oder sonstigen Dritten, die entsprechende Leistungen für Gäste oder Veranstalter buchen. (Gast, Veranstalter und Vermittler werden im Folgenden gemeinschaftlich „Kunde“ genannt).​

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbart wurde.

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II. Vertragsabschluss / Überlassung an Dritte

 

  1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel über die Leistungen des Hotels kommt zustande, wenn das Hotel einen entsprechenden Antrag des Kunden annimmt. In der Regel fragt der Kunde bei dem Hotel die Verfügbarkeit einer oder mehrerer Räumlichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Daraufhin unterbreitet das Hotel dem Kunden ein seiner Anfrage entsprechendes individuelles Angebot. Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages besteht dann in der Erklärung des Kunden, dass er das Angebot akzeptiert. Die Annahme dieses Antrags kann das Hotel dem Kunden in Textform (insbesondere per E-Mail) oder mündlich erklären.

  2. Hat ein Vermittler den Vertrag mit dem Hotel für einen Gast oder Veranstalter geschlossen (§ 328 BGB), ist das Hotel berechtigt und verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem begünstigten Gast oder Veranstalter zu erbringen. Der Vermittler und der Gast bzw. Veranstalter haften dem Hotel gegenüber in einem solchen Fall als Gesamtschuldner.

  3. Die Unter – oder Weitervermietung sämtlicher überlassener Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht.

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III. Leistungen / Vergütung / Zahlung

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und/oder weiteren Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung durch Dritte zu erfüllen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete für die Überlassung der gebuchten Hotelzimmer und/oder sonstigen Räumlichkeiten sowie das vertraglich vereinbarte Entgelt für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen (Miete und Entgelt zusammengefasst im Folgenden „Vergütung“ genannt). Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Als vertraglich vereinbart gelten in der Regel die Preise, die das Hotel an den Kunden gemäß Ziffer II., 1. übermittelt hat.

  3. Die vereinbarte Vergütung schließt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung vier Monate und erhöht das Hotel in diesem Zeitraum die Vergütung für seine Leistungen, kann es die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung angemessen, höchstens jedoch um 5 % der vertraglich vereinbarten Vergütung, anheben.

  5. Zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung ist das Hotel zudem berechtigt, sofern der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung wünscht (z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Hotelzimmer oder der Dauer des Aufenthalts) und das Hotel dem Änderungswunsch nachkommt. Das Hotel bestätigt dem Kunden die dann geltenden vertraglichen Vereinbarungen; Ziffer II. 1. gilt entsprechend.

  6. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungslegung binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszins zu bezahlen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, wird die Vergütung mit neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Das Hotel ist jederzeit berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  8. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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IV. Aufhebung des Vertrages / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

 

  1. Möchte der Kunde sich von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag lösen, kann dies nur im Einvernehmen mit dem Hotel geschehen (Aufhebung des Vertrages).

  2. Stimmt das Hotel einer Aufhebung des Vertrages nicht zu und nimmt der Kunde die vom Hotel angebotene vertraglich geschuldete Leistung nicht an, ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und ggf. der Einnahmen aus einer anderweitigen Zimmer-/Raumvermietung zu verlangen. In der Regel beträgt die gemäß dem Vorstehenden reduzierte Vergütung 80% der vertraglich vereinbarten Vergütung.

  3. Ist dem Kunden ein Festhalten an dem Vertrag aufgrund einer Verletzung seiner Rechte, Rechtsgüter oder berechtigten Interessen durch das Hotel nicht zuzumuten, ist das Hotel verpflichtet, der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.

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V. Besondere Regelungen für Tagungen und Veranstaltungen

 

  1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Veranstalter dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Veranstalter dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Veranstalter zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Veranstalters auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.

  2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

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VI. Vertragliches Rücktrittsrecht

 

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Leistet der Kunde eine gemäß Ziffer III, 7. vereinbarte Vorauszahlung nicht, kann das Hotel, wenn es dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Vorauszahlung gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn

    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts – bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; oder

    • ein Verstoß gegen Ziffer II, 3. vorliegt.

  4. Ist das Hotel aufgrund einer der vorstehend genannten Gründe vom Vertrag zurückgetreten, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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VII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Hotelzimmer

 

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer derselben, vom Hotel festgelegten und einsehbaren, Zimmerkategorie.

  2. Das Hotel stellt dem Kunden ein Hotelzimmer der vertraglich vereinbarten Zimmerkategorie ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel das Hotelzimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist das Hotel berechtigt, das Zimmer zu räumen. Die Besitztümer des Kunden werden in einem solchen Fall vom Hotel ordnungsgemäß verwahrt.

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VIII. Haftung des Hotels / Verjährung

 

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Haftung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist ferner die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungsstörungen seitens des Hotels dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Das Hotel ist verpflichtet, die angezeigten Leistungsstörungen schnellstmöglich und mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu beseitigen. Der Kunde ist im Rahmen des ihm Zumutbaren zur Schadensverminderung und Beseitigung der Leistungsstörung verpflichtet.

  4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 701ff. BGB.

  5. Für die Entgegennahme, Aufbewahrung und Zustellung haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Sie gelten ferner nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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IX. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie – sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§14 BGB) handelt – ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN – Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

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